1. März 2021
Verantwortliche Person:
Brigitte Zink, Vorstand SRS Pro Sportler, info@srsonline.ch, 078 889 56 22.
Sinn und Zweck
SRS Pro Sportler will die Teilnehmer-/innen an unseren Anlässen und Trainingslagern vor einer Ansteckung schützen und die weitere Ausbreitung des Coronavirus vermeiden.
Gültigkeit
Das folgende Schutzkonzept gilt für Anlässe (Ausbildungen, Sportler-Gottesdienste, Sitzungen, kleinere Sportlergruppen, Powertreffs, Mentorings) in denen vom BAG aktuell zugelassenen Gruppengrössen.
Für Trainingslager existiert ein erweitertes Schutzkonzept, das wir jeweils den Anmeldungen beilegen. Es basiert auf den Empfehlungen vom BAG und Swiss Olympics.
Massnahmen Anlässe
Krankheitssymptome
Teilnehmer/-innen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an einem Anlass teilnehmen. Werden während des Anlasses bei einer Person Krankheitssymptome festgestellt, kann diese zurückgewiesen werden. Sie muss rasch von einem Arzt untersucht und getestet werden. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet der Kantonsarzt, welche Kontaktpersonen der infizierten Person unter Quarantäne gesetzt werden müssen. Die betroffenen Personen werden umgehend informiert. Falls bis 14 Tage nach einem Anlass bei Teilnehmern eine Corona Infektion festgestellt wird, ist dies unverzüglich telefonisch der verantwortlichen Person zu melden.
Hygieneregeln
Die aktuell geltenden Hygieneregeln des BAG sollen eingehalten werden: Regelmässiges, gründliches Händewaschen, keine Hände schütteln, keine Körperkontakte.
Abstand halten
Die Abstandsregel (1.5 Meter Mindestabstand) gilt für erwachsene Personen. Die Abstandsregeln werden wenn immer möglich eingehalten. Um beim Sitzen den Abstand einhalten zu können, lässt man einfach einen Stuhl zum Nachbar frei. Kontaktdaten über nummerierte Sitzordnung: Alle Besucher werden gebeten ihren Namen, Vornamen und die Telefonnummer auf ihrem Sitzplatz zu hinterlegen. Diese Daten werden nach 14 Tagen vernichtet.
Maske tragen
An unseren Anlässen in Innenräumen gilt Maskenpflicht.
Verpflegung
Sitzplicht bei Mahlzeiten. Die Teilnehmer/-innen begeben sich an einen zugewiesenen Tisch. Sie halten sich während des gesamten Essens nur an diesem Tisch auf. Essen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. Wer sich vom Tisch entfernt trägt eine Maske.
Trainingsbereiche von Sport- und Fitnesseinrichtungen
In jenen Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, wie etwa in Empfangs-, Garderoben- und Verpflegungsbereichen, besteht Maskenpflicht. Während der sportlichen Betätigungen in der Turnhalle kann von einer Maske abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten.